Jährliche Kraftfahrerbelehrung im Ortsverband

Kategorie: Archiv 2010

p1010533.jpg11.01.2010 - Heute fand in den Räumen des Ortsverbandes die jährliche Kraftfahrerbelehrung statt. Diese Unterweisung ist für sämtliche Helferinnen und Helfer mit einer THW Fahrgenehmigung verpflichtend, um beim THW ein Dienstfahrzeug bewegen zu dürfen.




Neben der Wartung und Pflege von Dienstfahrzeugen wurde den Kraftfahrern auch deren Rechte und Pflichten, Fahren mit Sondersignal sowie die Grundlagen der 25 §en der Fahrzeugdienstanweisung des THW´s  erklärt. Zum Abschluss mussten Sie noch Ihr können bei der Berechnung einer 1000 Punkte Tabelle für Gefahrgut zeigen. Diese muss für jedes Kraftfahrzeug angelegt werden welches Gefahrgüter wie Benzin, Acetylen und andere Stoffe mit sich führt.
 
 
 
 
 

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